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Sparerpauschbetrag Tagesgeld | Steuern sparen

Sparerpauschbetrag Tagesgeld Durch den Sparerpauschbetrag kann man beim Tagesgeld Steuern sparen. Wer Geld auf einem Tagesgeldkonto angelegt hat, muss die daraus resultierenden Zinsen auch versteuern. Die Banken sind verpflichtet, Abgeltungssteuer auf das Tagesgeld direkt einzuziehen und ans Finanzamt abzuführen. Zum Glück für alle Sparer gibt es in Deutschland aber den Sparerpauschbetrag. Dadurch bleiben Kapitaleinkünfte wie etwa Tagesgeldzinsen bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie den Sparerpauschbetrag nutzen können, um beim Tagesgeld Steuern sparen zu können.

Sparerpauschbetrag fürs Tagesgeld nutzen

In Deutschland gilt, wenn Sie mit Ihrer Geldanlage Gewinne erzielen, müssen Sie diese versteuern. Das gilt auch für die Zinsen beim Tagesgeld. Glücklicherweise sorgt, der Sparer-Pauschbetrag dafür, dass die Zinsen beim Tagesgeld nicht direkt ab dem ersten Euro versteuert werden müssen. Dank des Sparerpauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG können bis zu 1.000 Euro (bis Ende 2022: 801 Euro) an Tagesgeldzinsen steuerfrei vereinnahmt werden. Bei Verheirateten bleiben durch die gemeinsamen Sparerpauschbeträge sogar bis zu 2.000 Euro (bis Ende 2022: 1.602 Euro) Tagesgeldzinsen steuerfrei.

  • Sparerpauschbetrag für Ledige: 1000 Euro
  • Sparerpauschbetrag für Verheiratete: 2000 Euro

Freistellungsauftrag fürs Tagesgeld einrichten

Mit dem Ziel, die Besteuerung von Kapitalerträgen wie etwa Tagesgeldzinsen zu vereinfachen, hat man im Jahr 2009 in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt. Das hat zur Folge, dass die Banken verpflichtet sind, 25 % Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einzubehalten und ans Finanzamt weiterzugeben. Neben den 25 % Abgeltungsteuer fallen auch noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.

Dummerweise berücksichtigen den Banken den dem Kunden zustehenden Sparerpauschbetrag bei der Berechnung der fälligen Abgeltungssteuer auf die Tagesgeldzinsen nicht automatisch. Damit die Bank den Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug berücksichtigen kann, muss man einen Freistellungsauftrag einrichten.

Freistellungsaufträge für mehrere Tagesgeldkonten

Dafür müssen Sie nur ein Formular ausfüllen, das Sie bei Ihrer Bank bekommen. Alternativ bieten heutzutage die meisten Banken auch die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag ganz einfach per Online-Banking einzurichten. Auf jeden Fall gilt, die Einrichtung eines Freistellungsauftrags ist für den Bankkunden mit keinen Kosten verbunden. Falls sich mehrere Tagesgeldkonten bei unterschiedlichen Banken unterhalten, können Sie Ihren Freistellungsauftrag auch aufteilen, um Steuern sparen zu können. Wichtig ist, darauf zu achten, dass alle Freistellungsaufträge zusammen die Summe von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Verheirateten) nicht übersteigen. Sollten Sie ihr Tagesgeldkonto bei der Bank kündigen, läuft der Freistellungsauftrag nicht automatisch aus, sondern muss separat gelöscht werden.

Sparerpauschbetrag und Einkommensteuererklärung

Wenn Sie vergessen haben, einen Freistellungsauftrag bei der Bank, bei der Sie Ihr Tagesgeldkonto haben, einzurichten, können Sie Ihren Sparerpauschbetrag auch später noch steuerlich geltend machen und Steuern sparen. Dafür müssen Sie eine Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt berechnet dann die für die Kapitaleinkünfte zu zahlende Steuer unter Einbeziehung des dem Steuerpflichtigen zustehenden Sparerpauschbetrags. Nach der Überprüfung der Einkommensteuererklärung erstattet das Finanzamt dem Steuerpflichtigen die zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer.

Mit der NV-Bescheinigung Steuern sparen

Wer hohe Zinseinkünfte, aber sonst kein oder nur ein geringes zu versteuerndes Einkommen hat, kann auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, um Steuern zu sparen. Das kann beispielsweise bei Kindern und Jugendlichen oder auch Rentnern, die nur den Ertragsanteil ihrer Rente versteuern müssen, der Fall sein. Voraussetzung für die Ausstellung der NV-Bescheinigung durch das Finanzamt ist, dass die Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.

Wenn Sie Ihrer Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen, ist diese berechtigt, Ihnen die Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern auszuzahlen. Nichtsdestotrotz muss die Bank alle steuerfrei ausgezahlten Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Kosten für die Beantragung einer NV-Bescheinigung fallen nicht an. Die Beantragung einer NV-Bescheinigung macht aber nur Sinn, wenn die Kapitaleinkünfte des Sparers über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Ansonsten reicht ein Freistellungsauftrag vollkommen aus.