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Sparer-Pauschbetrag | Freibetrag für Zinsen und Dividenden

Sparer-Pauschbetrag 2023 – Freibetrag für Zinsen und DividendenHier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG. Wenn man mit seiner Geldanlage Erträge erwirtschaftet, muss man diese auch versteuern. Die Banken sind dazu verpflichtet, die anfallende Abgeltungssteuer direkt einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten. Zum Glück gibt es im deutschen Steuerrecht aber den Sparerpauschbetrag. Bei diesem Sparer-Pauschbetrag handelt es sich um einen Freibetrag speziell für Kapitalerträge wie etwa Zinsen und Dividenden. Nachfolgen erklären wir Ihnen ganz genau, wie Sie den Sparer-Pauschbetrag nutzen können, um die Abgeltungssteuer zu vermeiden.

Sparer-Pauschbetrag und Abgeltungssteuer

In Deutschland hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 die Abgeltungsteuer zur direkten Besteuerung von Kapitalerträgen eingeführten. Seitdem sind alle deutschen Banken dazu verpflichtet, die bei Geldanlagen anfallenden Steuern direkt einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Der Abgeltungsteuer unterliegen vom Sparer erwirtschaftete Kapitalerträge wie etwa Zinsen und Dividenden. Neben Zinsen und Dividenden muss der Sparer aber auch Steuern auf Kursgewinne und Auschüttungen von Fonds zahlen.

Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG

Die Abgeltungssteuer beläuft sich im Jahr 2023 aktuell auf 25 % der erwirtschafteten Kapitalerträge. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Allerdings muss man seine Kapitaleinkünfte nicht direkt ab dem ersten Euro versteuern. Denn im deutschen Steuerrecht gibt es mit dem Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG (Einkommensteuergesetz) einen speziellen Freibetrag für Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden. Solange die Kapitaleinkünfte unter diesem Freibetrag liegen, bleiben sie steuerfrei.

Sparerpauschbeträge für Eheleute

Der Sparer-Pauschbetrag 2023 beläuft sich aktuell auf 1.000 Euro für Ledige. Die Sparerfreibeträge für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, summieren sich auf 2.000 Euro.

  • Ledige: 1.000 Euro
  • Eheleute: 2.000 Euro

Die Bundesregierung hat den Sparerpauschbetrag im Jahr 2023 angehoben. Davor belief sich der Pauschbetrag auf 1.000 Euro für Ledige. Für Verheiratete belief er sich bis Ende 2022 auf auf 1.602 Euro.




Es besteht auch die Möglichkeit, den Sparer Pauschbetrag auf mehrere Kapitalanlagen aufzuteilen. Auch allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren stehen eigene Sparerpauschbeträge zur Verfügung, wenn sie Geld angelegt haben. Durch den Pauschbetrag sind bereits alle mit den Kapitaleinkünften in Verbindung stehenden Werbungskosten abgegolten. Darüber hinaus darf der Sparer also keine weiteren Werbungskosten wie etwa Depotgebühren mehr steuermindernd geltend machen.

Sparer-Pauschbetrag 2023 vs. Sparerfreibetrag

Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man die beiden Begriffe Sparerfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag mitunter häufig synonym. Dabei hat der Sparerfreibetrag inzwischen eigentlich ausgedient. Der heute gültige Sparerpauschbetrag hat im Jahr 2009 zeitgleich mit der Einführung der Abgeltungssteuer den alten Sparerfreibetrag abgelöst.

Der alte Sparerfreibetrag hatte gegenüber dem heutigen Sparer Pauschbetrag den Vorteil, dass der Sparer auch die tatsächlichen Werbungskosten steuerlich geltend machen konnte. Heutzutage ist ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten nach der aktuellen Rechtslage leider nicht mehr möglich.

Pauschbetrag und Freistellungsauftrag

Dank des Sparer-Pauschbetrags kann man im Jahr 2023 also bis zu 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Verheiratete) an Zinsen und Dividenden einnehmen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Allerdings muss man wissen, dass die Banken den Sparerpauschbetrag bei der Berechnung der einzubehaltenden Abgeltungsteuer leider nicht automatisch berücksichtigen. Dafür ist es erforderlich, zunächst einmal einen Freistellungsauftrag bei der Bank oder Sparkasse einzurichten.

Freistellungsauftrag einrichten

Die dafür erforderlichen Formulare stellen die Banken und Sparkassen ihren Kunden zur Verfügung. Bei vielen Banken und Sparkassen lassen sich Freistellungsaufträge heutzutage auch über das Online-Banking einrichten. Seit dem Jahr 2011 sind Bankkunden bei der Erteilung eines Freistellungsauftrags dazu verpflichtet, auch ihre  Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer anzugeben. Erst danach darf die Bank die Kapitalerträge bis zum Erreichen des Freistellungsauftrags steuerfrei an den Sparer auszahlen. Für die Einrichtung eines Freistellungsauftrags fallen keine Gebühren an. Der Bankkunde hat die Wahl, ob er einen zeitlich befristeten oder aber einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilen will.

Freistellungsaufträge bei mehreren Banken

Der Freistellungsauftrag gilt immer für sämtliche Konten und Depots bei der Bank, der man den Freistellungsauftrag erteilt hat. Wenn man bei mehreren Banken Geld angelegt hat, kann man den Sparer-Pauschbetrag auch aufteilen und Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken einrichten. Dabei sollten Sie beachten, dass der Gesamtbetrag der Freistellungsaufträge nicht über 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Verheiratete) liegen darf.

Eheleute, die zusammenveranlagt werden, haben die Wahl getrennte oder gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen. Alternativ können die Ehegatten auch eine Verlustverrechnung für ihre Konten und Depots beantragen. Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag, der sowohl für Einzel- als auch für Gemeinschaftskonten der Eheleute gilt, addieren sich die beiden Sparerpauschbeträge zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.000 Euro.

Sparer -Pauschbetrag und Steuererklärung

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank eingerichtet haben, können Sie den ihnen zustehenden Sparerpauschbetrag auch später noch ausschöpfen und sich die zu viel gezahlten Steuern zurückholen. Dafür müssen Sie eine Steuererklärung bei Finanzamt abgeben. Bei dieser Steuererklärung muss man die Anlage KAP ausfüllen. Bei der Überprüfung der Einkommensteuererklärung berücksichtigt das Finanzamt dann auch den Sparer Pauschbetrag und setzt die Steuer dementsprechend fest. Wurde von der Bank mehr Abgeltungssteuer einbehalten als notwendig, erstattet das Finanzamt dem Steuerpflichtigen nach Überprüfung der Einkommensteuererklärung den entsprechenden Betrag.

Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nur in Ausnahmefällen

Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht für Sparer seit der Einführung der Abgeltungsteuer aufgrund deren abgeltender Wirkung aber in der Regel nicht mehr. Ausnahmen gelten u. a. für Kapitalerträge aus Beteiligungen an einer Personengesellschaft oder Kapitaleinkünfte, die im Ausland erwirtschaftet wurden. Wer ein privates Darlehen vergeben hat und dafür marktübliche Zinsen erhält, ist ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung gesetzlich verpflichtet.

Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt betragen

Wenn man so viel Geld angelegt hat, dass die Kapitaleinkünfte den Sparerpauschbetrag übersteigen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, Steuern zu vermeiden. Dafür muss man eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen und der Bank vorlegen. Dazu muss man wissen, dass jedem Bundesbürger neben dem Sparer-Pauschbetrag auch noch der Grundfreibetrag nach § 32a EStG (Einkommensteuergesetz) zusteht. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich der Grundfreibetrag in den letzten fünf Jahren entwickelt hat.

Jahr Grundfreibetrag
2018 9.000 €
2019 9.168 €
2020 9.408 €
2021 9.744 €
2022 10.347 €
2023 10.908 €
2024 11.604 €

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf die Gesamteinkünfte des Steuerpflichtigen und soll dafür sorgen, dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum steuerfrei bleibt. Wenn die Gesamteinkünfte unter diesem Freibetrag liegen, kann man beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Wird der Bank eine NV-Bescheinigung vorgelegt, muss die Bank überhaupt keine Steuer mehr einziehen.

NV-Bescheinigung gilt für maximal drei Jahre

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung macht also immer dann Sinn, wenn man hohe Kapitaleinkünfte wie etwa Zinsen oder Dividenden hat, aber ansonsten keine oder nur geringe weitere steuerpflichtige Einkünfte. Daher kann die NV-Bescheinigung insbesondere für Kinder und Jugendliche oder Rentner, die ihre Rente ja nur anteilig versteuern müssen, von Interesse sein. Die Beantragung ist kostenlos. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt höchstens für drei Jahre und muss dann neu beim Finanzamt beantragt werden, falls die entsprechenden Voraussetzungen noch gegeben sind. Hat man der Bank eine NV-Bescheinigung vorgelegt, ist ein zusätzlicher Freistellungsauftrag nicht erforderlich.