Für das Jahr 2023 ist eine Erhöhung des Kinderfreibetrags vorgesehen. Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes soll im Jahr 2023 um 202 Euro pro Elternteil steigen. Dadurch erhöht sich der Kinderfreibetrag ab 2023 von 2.810 Euro pro Elternteil auf 3.012 Euro pro Elternteil. Bei Eheleuten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppelt sich der Freibetrag auf 6.024 Euro.
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Zusätzlich zu dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes steht jedem Elternteil auch noch ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes zu. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes bleibt im Jahr unverändert bei 1.464 Euro pro Elternteil.
Kindergeld steigt auch im Jahr 2023
Analog zur Erhöhung des Kinderfreibetrags steigt im Jahr 2023 auch das Kindergeld. Früher richtete sich die Kindergeldhöhe nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Es gab im Jahr 2022 von der Familienkasse für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld im Monat. Für das dritte Kind bekamen Eltern dann schon ein etwas höheres Kindergeld von 225 Euro im Monat. Noch mehr Kindergeld gab es ab dem vierten Kind.
Doch das ändert sich jetzt. Ab Januar 2023 gibt es für alle Kinder gleich viel Kindergeld. Dann bekommen Eltern für jedes im Haushalt lebende Kind einheitlich 250 Euro monatlich. Für das erste und das zweite Kind der Familie entspricht das einem Plus von jeweils 31 Euro im Monat. Beim dritten Kind können sich die Eltern immerhin noch über 25 Euro mehr Kindergeld freuen. Demnach bekommt eine Familie mit zwei Kindern durch die Kindergelderhöhung jeden Monat 50 Euro mehr Kindergeld von der Familienkasse. Eine Familie mit drei Kindern erhält dank der Kindergelderhöhung sogar 87 Euro zusätzliches Kindergeld im Monat. Ab dem vierten Kind bleibt alles wie gehabt, da es bereits zuvor 250 Euro Kindergeld monatlich gab.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
In Deutschland haben Eltern zwei Alternativen. Entweder sie schöpfen den Kinderfreibetrag aus, um weniger Steuer zu zahlen, oder sie lassen sich jeden Monat das Kindergeld auszahlen. Ob sich der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld mehr lohnt, hängt immer vom Einkommen der Eltern ab. Bei der Steuererklärung führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch, um zu überprüfen, welche der beiden Alternativen für den Steuerpflichtigen die finanziell bessere Alternative ist.