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Freistellungsauftrag einrichten | Sparerpauschbetrag ausnutzen

Freistellungsauftrag einrichtenHier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag. Wenn Sie Geld angelegt haben, müssen Sie die damit erzielten Erträge auch versteuern. Allerdings steht jedem Anleger auch einen Freibetrag für Kapitaleinkünfte zu, der sogenannte Sparerpauschbetrag. Wenn der Anleger diesen Sparerpauschbetrag ausnutzen möchte, muss er bei seiner Bank zunächst einmal einen Freistellungsauftrag einrichten. Ansonsten zieht die Bank automatisch Abgeltungssteuer ein. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie einen Freistellungsauftrag einrichten, um den Sparerpauschbetrag ausnutzen zu können.

Kapitalerträge sind steuerpflichtig

Erträge, die man mit einer Kapitalanlage erzielt, wie etwas Zinsen oder Dividenden, sind zu versteuern. Zu diesem Zweck hat man im Jahr 2009 in Deutschland die Abgeltungssteuer. Seitdem müssen die Banken, pauschal 25 % Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einziehen und an das Finanzamt weitergeben. Zu den 25 % Abgeltungsteuer kommen auch noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.

Sparerpauschbetrag ausnutzen für Kapitaleinkünfte

Glücklicherweise sind die Kapitaleinkünfte aber nicht direkt ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Dafür sorgt der Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG, der allen Bundesbürger zusteht. Hierbei handelt es sich um einen Freibetrag für Kapitaleinkünfte. Der Sparer-Pauschbetrag beläuft sich im Jahr 2022 aktuell auf 1.000 Euro (bis Ende 2022: 801 Euro). Für Verheiratete verdoppeln sich die Sparerpauschbeträge auf 2.000 Euro (bis Ende 2022: 1.602 Euro). Solange die Kapitalerträge darunter liegen, besteht keine Steuerpflicht.

  • Sparerpauschbetrag für Ledige: 1000 Euro
  • Sparerpauschbetrag für Ehegatten: 2000 Euro

Freistellungsauftrag einrichten bei der Bank

Allerdings muss man bedenken, dass die Banken beim Steuerabzug für Kapitaleinkünfte den Sparer-Pauschbetrag nicht automatisch berücksichtigen. Wenn man den Sparerpauschbetrag ausnutzen will, um einen Abzug von Abgeltungssteuer zu verhindern, muss man erst einmal einen Freistellungsauftrag einrichten. Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags ist bei allen Banken kostenlos. Die dafür notwendigen Formulare stellen die Banken ihren Kunden zur Verfügung. Bei den meisten Banken besteht heutzutage auch die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag über das Online-Banking-System einzurichten. Seit dem Jahr 2011 muss man bei der Erteilung eines Freistellungsauftrags auch immer seine  Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer angeben.

Freistellungsaufträge aufteilen

Ein Freistellungsauftrag erstreckt sich immer auf alle bei der jeweiligen Bank geführten Konten und Depots. Für den Fall, dass Sie Depots oder Sparkonten bei mehreren Banken haben, können Sie den Freistellungsauftrag auch aufteilen. Dabei ist zu beachten, dass die Gesamtsumme der Freistellungsaufträge nicht über 1.000Euro bzw. 2.000 Euro liegt, damit es keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt. Denn die Banken sind dazu verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge zu melden. Ein Freistellungsauftrag gilt immer ab dem 1. Januar des Jahres, in dem man ihn erteilt hat. Man kann Freistellungsaufträge entweder auf ein Jahr befristen oder alternativ auch unbefristet erteilen. Außerdem sollte man daran denken, dass bei einer Kündigung des Kontos der zugehörige Freistellungsauftrag nicht automatisch endet. Diesen muss man separat löschen.

Freistellungsauftrag für Eheleute einrichten

Ehegatten, die zusammenveranlagt werden, können wählen, ob sie getrennte oder gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen. Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag der Eheleute addieren sich die beiden Sparerpauschbeträge zu einem Gesamtbetrag von 2000 Euro. Gemeinsame Freistellungsaufträge gelten sowohl für Einzel- als auch für Gemeinschaftskonten. Alternativ besteht für Verheiratete auch die Möglichkeit, nur eine Verlustverrechnung für ihre Konten und Depots zu beantragen. Dann verrechnet die Bank einmal jährlich sämtliche Gewinne und Verluste unterschiedlicher, einzeln oder gemeinschaftlich geführter Konten und Depots der Eheleute miteinander.

Freistellungsauftrag für Kinder einrichten

Nicht nur Erwachsene, sondern auch Minderjährige haben ein Anrecht auf den Sparerpauschbetrag in voller Höhe. Da Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aber noch nicht voll geschäftsfähig sind, können sie nicht selber einen Freistellungsauftrag einrichten. Deshalb müssen die Eltern für ihren Nachwuchs den Freistellungsauftrag einrichten, um den Sparerpauschbetrag ausnutzen zu können. Natürlich besteht auch für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufzuteilen.

Sparerpauschbetrag ausnutzen durch Steuererklärung

Wenn man vergessen hat, einen Freistellungsauftrag einzurichten, kann man auch später noch den Sparer-Pauschbetrag ausnutzen. Dazu muss man eine Steuererklärung mit der Anlage KAP beim Finanzamt einreichen. Nach Einreichung der Steuererklärung berechnet das Finanzamt die vom Steuerpflichtigen auf Kapitalerträge zu zahlende Steuer unter Berücksichtigung seines Sparerpauschbetrags. Nach der Überprüfung der Steuererklärung erstattet das Finanzamt dann dem Steuerpflichtigen die wegen des fehlenden Freistellungsauftrag zu viel gezahlte Abgeltungssteuer.