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Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner – Steuern sparen

Nichtveranlagungsbescheinigung für RentnerHier erfahren Sie, wie sich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner Steuern sparen lassen. Senioren, die mit ihrer Geldanlage Gewinne erzielen, müssen diese auch versteuern. Die Banken behalten dann die fällige Abgeltungssteuer direkt ein. Es gibt aber einen völlig legalen Weg, wie man sich die anfallenden Steuern sparen kann. Dafür braucht man eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Nachfolgend erklären wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner beantragen können, um damit die Abgeltungssteuer zu vermeiden.

Banken ziehen Abgeltungssteuer ein

In Deutschland hat man im Jahr 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt, um damit die Beststeuerung von Kapitalerträgen wie etwa Zinsen oder Dividenden zu vereinfachen. Seitdem sind die Banken verpflichtet, die fällige Abgeltungssteuer von ihren Kunden direkt einzuziehen und an das Finanzamt weiterzugeben. Der Steuersatz der Abgeltungsteuer beläuft sich auf 25 %. Dieser Steuersatz gilt pauschal für alle Sparer, egal ob Rentner, Arbeitnehmer oder Student. Obendrauf kommen noch der Solidaritätszuschlag sowie je nach Kirchenzugehörigkeit auch noch Kirchensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 %. In den restlichen Bundesländern liegt der Kirchensteuersatz bei 9 %.

Durch Nichtveranlagungsbescheinigung Steuern sparen

Wenn man jedoch der Bank eine vom Finanzamt ausgestellte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorlegt, darf die Bank die Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern an den Sparer auszahlen. Leider können nicht alle Sparer eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen, um Steuern zu sparen. Voraussetzung für die Ausstellung einer NV-Bescheinigung durch das Finanzamt ist, dass die gesamten Einnahmen einer Person inklusive der Kapitalerträge unterhalb des Grundfreibetrags liegen. Der Grundfreibetrag nach § 32a EStG (Einkommensteuergesetz) soll gewährleisten, dass das verfassungsmäßig garantierte Existenzminimum von einer Besteuerung verschont bleibt. Auf diesen Grundfreibetrag haben alle Bürger in Deutschland Anspruch.

Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner beantragen

Da die Renten nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden müssen, bleiben Rentner mit ihren steuerpflichtigen Einkünften häufig unter dem Grundfreibetrag. Dann können sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner beantragen. Das Finanzamt stellt die NV-Bescheinigung kostenlos aus. Sollte der Rentner Geld bei verschiedenen Banken und Sparkassen angelegt haben, stellt das Finanzamt auf Wunsch auch mehrere Nichtveranlagungsbescheinigungen aus. Dann kann der Rentner jedem Finanzinstitut eine NV-Bescheinigung vorlegen.

NV-Bescheinigung gilt maximal drei Jahre

Die Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner gilt maximal für drei Jahre. Danach muss die Senioren die NV-Bescheinigung erneut beim Finanzamt beantragen, sofern sich die finanziellen Voraussetzungen zwischenzeitlich nicht geändert haben. Das für die Beantragung einer NV-Bescheinigung notwendige Formular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung“ kann man auch im Internet auf der Seite www.formulare-bfinv.de downloaden. In diesem zweiseitigen Formular müssen Sie neben allgemeinen Angaben, wie Name und Adresse auch Ihre gesamten Einkünfte eintragen.

Freistellungsauftrag statt Nichtveranlagungsbescheinigung

Die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist aber nur dann sinnvoll, wenn die Kapitalerträge des Rentners über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Durch den Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG (Einkommensteuergesetz) bleiben bis 1.000 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro.

  • Sparer-Pauschbetrag für Ledige: 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro)
  • Sparer-Pauschbetrag für Ehepaare: 2.000 Euro (bis 2022: 1.602 Euro)

Bei Kapitalerträgen, die unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, reicht ein Freistellungsauftrag vollkommen aus, um die Abgeltungssteuer komplett zu vermeiden. Einen Freistellungsauftrag kann man kostenlos bei jeder Bank oder Sparkasse einrichten. Wenn Geld bei mehreren Bank oder Sparkassen angelegt wurde, besteht auch die Möglichkeit, den Sparerpauschbetrag aufzuteilen und jedem Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag zu erteilen.