Für das kommende Jahr 2023 ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags geplant. Diese Maßnahme ist Bestandteil eines von Bundesfinanzminister Christina Lindner vorgestellten Maßnahmenpakets zur Entlastung der Bürger. Nachfolgend verraten wir Ihnen, welchen Maßnahmen neben der Erhöhung des Grundfreibetrags 2023 noch geplant sind.
Erhöhung des Grundfreibetrags um 561 Euro
Derzeit leiden viele Menschen in Deutschland unter der hohen Inflation. Deshalb hat Bundesfinanzminister Christian Lindner mit dem Entwurf für das Inflationsausgleichsgesetz ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Bürger angekündigt. Dazu gehört eine Erhöhung des Grundfreibetrags 2023. Der Grundfreibetrag legt fest, bis zu welchem Betrag die Einkünfte der Bürger von einer Besteuerung verschont bleiben.
In einem ersten Schritt soll der Grundfreibetrag im kommenden Jahr um 561 Euro angehoben werden. Dadurch steigt der Grundfreibetrag 2023 auf 10.908 Euro. In einem zweiten Schritt soll der Grundfreibetrag dann im darauffolgenden Jahr 2024 noch mal um 564 Euro anwachsen. Damit läge der Grundfreibetrag im Jahr 2024 dann bei 11.472 Euro.
Abbau der kalten Progression
Eine weitere Maßnahme, die zur Entlastung der Bürger geplant ist, ist die Verschiebung der Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer nach rechts, um die kalte Progression auszugleichen. Damit will man erreichen, dass trotz steigender Inflation Lohnsteigerungen auch tatsächlich bei den Bürgern ankommen, ohne durch eine progressionsbedingt höhere Einkommensteuerbelastung gemindert zu werden. Ausgenommen davon ist aber die sogenannte Reichensteuer. Hier bleiben die Tarifeckwerte unverändert.
Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Verschiebung der Tarifeckpunkte soll die Einkommensteuer im Jahr 2023 im Schnitt um 192 Euro gegenüber dem Vorjahr sinken. Der Spitzensteuer soll 2023 erst ab einem Einkommen von 61.972 Euro statt wie bisher bei 58.597 Euro greifen,
Höheres Kindergeld ab 2023
Update: Inzwischen hat man beschlossen, das Kindergeld im Januar 2023 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind im Haushalt anzuheben. Der Kinderfreibetrag wird für 2023 um 404 Euro auf 6.024 Euro und für 2024 um weitere 360 Euro auf 6.384 Euro erhöht.
Für Familien mit Kindern ist zudem eine Erhöhung des Kindergelds geplant. Allerdings fällt diese vergleichsweise gering aus. Für das Jahr 2023 plant man, dass Kindergeld für das erste und zweite Kind um sieben Euro im Monat anzuheben. Damit steigt das Kindergeld für die ersten beiden Kinder im kommenden Jahr auf 227 Euro monatlich. Den gleichen Betrag bekommen Eltern zukünftig auch für das dritte Kind, was gleichbedeutend mit einer Erhöhung um zwei Euro im Monat ist. Für alle weiteren Kinder ab dem vierten Kind verändert sich nichts. Für das Jahr 2024 wurde bereits angekündigt, das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind nochmals um jeweils sechs Euro pro Monat anzuheben.
Kinderfreibetrag soll ebenfalls steigen
Analog zum Kindergeld soll in den nächsten beiden Jahren auch der Kinderfreibetrag steigen. Den Kinderfreibetrag will man in den nächsten beiden Jahren schrittweise für jeden Elternteil um insgesamt 264 Euro anheben, sodass er sich zum 1. Januar 2024 auf 2.994 Euro pro Elternteil belaufen wird. Darüber hinaus will man bereits in diesem Jahr den Unterhalthöchstbetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöhen. Dadurch können mehr Kosten, die für Ausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltsberechtigte Person anfallen, steuerlich berücksichtigt werden. Insgesamt sollen die Bürger in Deutschland im kommenden Jahr durch die geplanten Maßnahmen eine Entlastung von mehr als 10 Milliarden Euro erfahren.